Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Seevetal: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
In der Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal können folgende Ausweise beantragt werden:
- Parkausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" und "BI" (blau)
- Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" und "BI" (orange); dieser berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Die Erkrankungen und GdB müssen vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit (vormals Versorgungsamt) festgestellt sein. Sprechstunde vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit in der Gemeinde Seevetal ist immer der 2. Montag im Monat (ausgenommen Feiertage).
In der Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal können folgende Ausweise beantragt werden:
- Parkausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" und "BI" (blau)
- Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" und "BI" (orange); dieser berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Die Erkrankungen und GdB müssen vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit (vormals Versorgungsamt) festgestellt sein. Sprechstunde vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit in der Gemeinde Seevetal ist immer der 2. Montag im Monat (ausgenommen Feiertage).
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Schwerbehindertenausweis
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Seevetal: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal
Ansprechpartner
Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2554
E-Mail: verkehr@seevetal.de
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Seevetal: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild für den blauen Schwerbehindertenparkausweis
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild für den blauen Schwerbehindertenparkausweis
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Seevetal: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Der Parkausweis ist im Höchstfall auf 5 Jahre befristet.
Der Parkausweis ist im Höchstfall auf 5 Jahre befristet.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Der Parkausweis für Schwerbehinderte ist in Seevetal gebührenfrei.
Der Parkausweis für Schwerbehinderte ist in Seevetal gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung