Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

    Voraussetzung:

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.

    Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.



    Allgemeine Informationen

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

    Voraussetzung:

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.

    Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.



    Online-Dienste

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    ID: L100040_482781621

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    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    ID: L100040_484703860

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    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Einwohner der Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Stelle sowie der Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen und Tostedt wenden sich an den BürgerService des Landkreises Harburg.

    Für die Einwohner der Gemeinde Seevetal und der Städte Buchholz und Winsen sind die Rathäuser der genannten Städte / Gemeinde zuständig.

    Einwohner der Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Stelle sowie der Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen und Tostedt wenden sich an den BürgerService des Landkreises Harburg.

    Für die Einwohner der Gemeinde Seevetal und der Städte Buchholz und Winsen sind die Rathäuser der genannten Städte / Gemeinde zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4181 214-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Buchholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.

    Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Antrag (Formular oder formlos)
    • Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
    • Aktuelles Passbild
    • Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte

    Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.

    Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Antrag (Formular oder formlos)
    • Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
    • Aktuelles Passbild
    • Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.

    Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.

    Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.

    Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.

    Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Parkausweis für Schwerbehinderte, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung gewährt werden. Näheres siehe unten.

    Für den Parkausweis für Schwerbehinderte benötigen Sie einen Termin.

    Diesen können Sie hier vereinbaren.

    Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Parkausweis für Schwerbehinderte, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung gewährt werden. Näheres siehe unten.

    Für den Parkausweis für Schwerbehinderte benötigen Sie einen Termin.

    Diesen können Sie hier vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)