Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Sehnde: Parkausweis für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für behinderte Menschen (gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Einen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Mensch mit Behinderung das Auto selbst fährt oder gefahren wird.
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Sehnde) zu stellen. Der Parkausweis wird befristet und in stets widerruflicher Weise erteilt.
Für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises entstehen keine Kosten.
Überblick über die Parkausweise für behinderte Menschen
blauer Parkausweis
(Gilt in Europa)
oranger Parkausweis
(Gilt in Deutschland)
Der EU-einheitliche blaue Parkausweis wird erteilt an:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten-Arm/Bein) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen/Hände bzw. Füße setzen an den Schultern bzw. Hüften an)
- Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Passbild
- Antrag auf Erteilung der Parkerleichterung des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Anlage zum Bescheid über die Feststellung des Merkzeichens aG oder Bl)
- alternativ: Schwerbehindertenausweis (Vor und Rückseite)
Der nationale orange Parkausweis wird folgenden Personengruppen ausgehändigt:
- Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
- Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt;
- Schwerbehinderten Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der vorgenannten Personenkreise gleichzustellen sind.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Feststellungsbescheides vom Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über die Einzelgrade der Behinderung
- Schwerbehindertenausweis (Vor und Rückseite)
- kein Foto
Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
Die eigentliche Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Merkzeichen ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover zu beantragen (Telefonnummer: 0511 / 89701-0).
Online-Dienste
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Blauer Ausweis)
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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Oranger Ausweis)
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zuständige Stelle
Hinweise für Sehnde: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?
Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.
Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?
Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Sehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Weitere Informationen
Hinweise für Sehnde: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa
Metainformation
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