Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Göttingen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Besonderheiten:
Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
Wichtig:
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Göttingen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
orange, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, rosa, Parkerlaubnis, parken, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkausweis, Handwerker, Ausnahmegenehmigung