Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Göttingen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Besonderheiten
    Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
     
    Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
     
    Wichtig:
    Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
     
     

    Besonderheiten
    Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
     
    Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
     
    Wichtig:
    Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
     
     

    Online-Dienst

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    ID: L100040_473375052

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Göttingen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Nieder, Oliver)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Schefer, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)