Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Online-Dienste

    Behindertenparkplatz - Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes

    ID: L100040_476344928

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    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Blauer Ausweis

    ID: L100040_470439273

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    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Oranger Ausweis

    ID: L100040_470439274

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    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorstplatz 1

    37154 Northeim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Mo–Do 07:30 – 16:00 Uhr, Termine bis 18:00 Uhr Fr 07:30 – 13:00 Uhr, Termine bis 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkplatz, parken, rosa, Handwerker, Ausnahmegenehmigung, orange

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024