Parkausweis für Schwerbehinderte AusstellungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Online-Dienste

    Behindertenparkplatz - Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes

    ID: L100040_476344928

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    Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Blauer Ausweis

    ID: L100040_470439273

    Beschreibung

    Einen blauen Parkausweis kann man beantragen, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit folgenden Merkzeichen besitzt: aG für außergewöhnlich gehbehindert oder BI für blind Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten: Contergangeschädigte, beidseitige Amelie oder Phokomelie und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen, zum Beispiel Amputation beider Arme

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    Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Oranger Ausweis

    ID: L100040_470439274

    Beschreibung

    In Deutschland gibt es als Ergänzung des europaweit gültigen blauen Parkausweises noch einen orangefarbenen Ausweis. Er ist aber keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern bietet Erleichterungen beim Parken.

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    Sprache

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Für Northeim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de