Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Aufgrund des erheblichen Parkdrucks in den innenstadtnahen Wohnvierteln, erteilt die Stadt Oldenburg auf Antrag Bewohnerparkausweise. Diese berechtigen dazu, auf den gebührenpflichtigen Dauerparkplätzen in der jeweiligen Parkrechtzone zu parken. Ein Parkschein muss nicht gelöst werden.
Aufgrund des erheblichen Parkdrucks in den innenstadtnahen Wohnvierteln, erteilt die Stadt Oldenburg auf Antrag Bewohnerparkausweise. Diese berechtigen dazu, auf den gebührenpflichtigen Dauerparkplätzen in der jeweiligen Parkrechtzone zu parken. Ein Parkschein muss nicht gelöst werden.
Gültigkeit
Ein Bewohnerparkausweis kann für drei, sechs, neun oder zwölf Monate erteilt werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Bei persönlicher Beantragung
- unterschriebenes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung
Bei schriftlicher Beantragung
- bei schriftlicher Beantragung, sind die oben genannten Unterlagen in Kopie beizufügen
Bei Änderungen
- der Bewohnerparkausweis sowie die Unterlage aus der sich die Änderung ergibt (Personalausweis, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), gegebenenfalls Nutzungsbescheinigung)
Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. In diesem Fall sind die erforderlichen Anlagen dem Antrag in Kopie beizufügen. Zudem muss der Bevollmächtigte sich entsprechend durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Der Antrag steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.
Bei persönlicher Beantragung
- unterschriebenes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung
Bei schriftlicher Beantragung
- bei schriftlicher Beantragung, sind die oben genannten Unterlagen in Kopie beizufügen
Bei Änderungen
- der Bewohnerparkausweis sowie die Unterlage aus der sich die Änderung ergibt (Personalausweis, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), gegebenenfalls Nutzungsbescheinigung)
Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. In diesem Fall sind die erforderlichen Anlagen dem Antrag in Kopie beizufügen. Zudem muss der Bevollmächtigte sich entsprechend durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Der Antrag steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Als Bewohnerin oder Bewohner bekommt man einen Parkausweis, wenn
- der Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen gemeldet ist und man dort auch tatsächlich wohnt (die Erteilung von Bewohnerparkausweisen für die in den Parkrechtzonen ansässigen Institutionen, Firmen und ähnlichem ist nicht möglich)
- man über keine private Parkmöglichkeit (Garage/Stellfläche) in der Nähe der Wohnung/des Hauses verfügt und
- man regelmäßig ein Kraftfahrzeug nutzt, welches auf den eigenen Namen zugelassen ist oder man ein Kraftfahrzeug nutzt, welches zur dauerhaften und regelmäßigen Nutzung überlassen wurde (in diesem Fall benötigen man eine vom Fahrzeughaltenden beziehungsweise der fahrzeughaltenden Firma ausgestellte Bestätigung – (siehe Formulare)
Hinweis
Pro berechtigter Person kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Die Pläne zu den sechs einzelnen Parkrechtzonen finden Sie unten im Download. Bewohnerinnen und Bewohner der Parkrechtzonen haben zudem die Möglichkeit für ihre Besuchenden einen Besucherparkausweis zu beantragen.
Als Bewohnerin oder Bewohner bekommt man einen Parkausweis, wenn
- der Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen gemeldet ist und man dort auch tatsächlich wohnt (die Erteilung von Bewohnerparkausweisen für die in den Parkrechtzonen ansässigen Institutionen, Firmen und ähnlichem ist nicht möglich)
- man über keine private Parkmöglichkeit (Garage/Stellfläche) in der Nähe der Wohnung/des Hauses verfügt und
- man regelmäßig ein Kraftfahrzeug nutzt, welches auf den eigenen Namen zugelassen ist oder man ein Kraftfahrzeug nutzt, welches zur dauerhaften und regelmäßigen Nutzung überlassen wurde (in diesem Fall benötigen man eine vom Fahrzeughaltenden beziehungsweise der fahrzeughaltenden Firma ausgestellte Bestätigung - (siehe Formulare)
Hinweis
Pro berechtigter Person kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Die Pläne zu den sechs einzelnen Parkrechtzonen finden Sie unten im Download. Bewohnerinnen und Bewohner der Parkrechtzonen haben zudem die Möglichkeit für ihre Besuchenden einen Besucherparkausweis zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Eine Antragsstellung kann wie folgt erfolgen:
- mittels Onlineantrag
- persönlich,
- schriftlich (Antragsformulare auf dieser Seite)
- postalisch
- per E-Mail an verkehr[at]stadt-oldenburg.de
- oder per Fax 0441 235-2876
Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
Änderungen
Änderungen des Bewohnerparkausweises, zum Beispiel aufgrund einer Kennzeichenänderung oder Änderung der Parkzone wegen eines Umzuges, sind persönlich zu beantragen und werden vom Fachdienst Verkehrslenkung vorgenommen.
Der alte Parkausweis wird dann eingezogen, der neue korrigierte Parkausweis ausgehändigt.
Verlust
Bei Verlust kann ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Der Verlust ist glaubhaft zu machen.
Dazu ist eine formlose Verlusterklärung erforderlich, in der
- der Verlust und
- die Verpflichtung bei Wiederauffinden des verlorenen Parkausweises diesen unverzüglich beim Fachdienst Verkehrslenkung abzugeben
erklärt wird.
Alternativ kann der unter Formulare verlinkte Vordruck verwendet werden.
- Die Ausstellung eines Ersatz-Ausweises erfolgt ebenfalls gebührenfrei.
Eine Antragsstellung kann wie folgt erfolgen:
- mittels Onlineantrag
- persönlich,
- schriftlich (Antragsformulare auf dieser Seite)
- postalisch
- per E-Mail an verkehr[at]stadt-oldenburg.de
- oder per Fax 0441 235-2876
Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
Änderungen
Änderungen des Bewohnerparkausweises, zum Beispiel aufgrund einer Kennzeichenänderung oder Änderung der Parkzone wegen eines Umzuges, sind persönlich zu beantragen und werden vom Fachdienst Verkehrslenkung vorgenommen.
Der alte Parkausweis wird dann eingezogen, der neue korrigierte Parkausweis ausgehändigt.
Verlust
- Bei Verlust kann ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
- Der Verlust ist glaubhaft zu machen.
- Dazu ist eine formlose Verlusterklärung erforderlich, in der
- der Verlust und
- die Verpflichtung bei Wiederauffinden des verlorenen Parkausweises diesen unverzüglich beim Fachdienst Verkehrslenkung abzugeben
erklärt wird.
Alternativ kann der unter Formulare verlinkte Vordruck verwendet werden.
- Die Ausstellung eines Ersatz-Ausweises erfolgt ebenfalls gebührenfrei.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Gültigkeit
Ein Bewohnerparkausweis kann für drei, sechs, neun oder zwölf Monate erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Bei persönlicher Beantragung wird der Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt. Der Gebührenbescheid wird zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt.
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich (per Post, per E-Mail oder Fax) beantragt, wird dieser zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post übersandt.
Bei persönlicher Beantragung wird der Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt. Der Gebührenbescheid wird zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt.
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich (per Post, per E-Mail oder Fax) beantragt, wird dieser zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post übersandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Für Bewohnerparkausweise mit Gültigkeitsbeginn ab dem 1. Januar 2025:
Gültigkeitsdauer 12 Monate 200,00 Euro
Gültigkeitsdauer 9 Monate 150,00 Euro
Gültigkeitsdauer 6 Monate 100,00 Euro
Gültigkeitsdauer 3 Monate 50,00 Euro
Hinweis: Besteht bereits ein gültiger Bewohnerparkausweis, so wird der neue Parkausweis bei Stellung eines Folgeantrags vor dem Gültigkeitsablauf grundsätzlich mit Gültigkeitsbeginn aufbauend auf die bisherige Gültigkeit erteilt. Maßgeblich für die Bemessung der Gebühr ist das Datum des Gültigkeitsbeginns.
Die Gebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides an die Stadtkasse der Stadt Oldenburg zu überweisen.
Änderungen
Eine Änderung erfolgt gebührenfrei.
Für Bewohnerparkausweise mit Gültigkeitsbeginn zwischen dem 01.02.2024 und dem 31.12.2024:
Gültigkeitsdauer 12 Monate 100,00 Euro
Gültigkeitsdauer 9 Monate 75,00 Euro
Gültigkeitsdauer 6 Monate 50,00 Euro
Gültigkeitsdauer 3 Monate 25,00 Euro
Für Bewohnerparkausweise mit Gültigkeitsbeginn ab dem 01.01.2025:
Gültigkeitsdauer 12 Monate 200,00 Euro
Gültigkeitsdauer 9 Monate 150,00 Euro
Gültigkeitsdauer 6 Monate 100,00 Euro
Gültigkeitsdauer 3 Monate 50,00 Euro
Hinweis: Besteht bereits ein gültiger Bewohnerparkausweis, so wird der neue Parkausweis bei Stellung eines Folgeantrags vor dem Gültigkeitsablauf grundsätzlich mit Gültigkeitsbeginn aufbauend auf die bisherige Gültigkeit erteilt. Maßgeblich für die Bemessung der Gebühr ist das Datum des Gültigkeitsbeginns.
Die Gebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides an die Stadtkasse der Stadt Oldenburg zu überweisen.
Änderungen
Eine Änderung erfolgt gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bewohnerparkausweis beantragen
Eine Verlängerung des Anwohnerparkausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises ist eine neue Antragstellung erforderlich. Es gelten die Voraussetzungen wie bei einer Erstbeantragung sowie die zum Beginn der Gültigkeit des neuen Parkausweises maßgeblichen Gebühren.
Eine Verlängerung des Anwohnerparkausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises ist eine neue Antragstellung erforderlich. Es gelten die Voraussetzungen wie bei einer Erstbeantragung sowie die zum Beginn der Gültigkeit des neuen Parkausweises maßgeblichen Gebühren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Handwerker, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Anwohnerparkausweis, parken