Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Im Altstadtbereich können unter bestimmten Voraussetzungen für die Anwohner sogenannte "Bewohnerparkausweise" ausgestellt werden. Jeder Bewohner, der mit Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder für ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen



    Allgemeine Informationen

    Im Altstadtbereich können unter bestimmten Voraussetzungen für die Anwohner sogenannte "Bewohnerparkausweise" ausgestellt werden. Jeder Bewohner, der mit Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder für ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen



    Online-Dienst

    Parkausweis für Bewohner - Erteilung

    ID: L100040_520557299

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Buxtehuder BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    durchgehend geöffnet: Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-1111

    Fax: 04161 501-71111

    E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    Formulare

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    • 84,00 € pro Jahr - Altstadt
    • 30,00 € pro Jahr - Neue Straße
    • 84,00 € pro Jahr - Altstadt
    • 30,00 € pro Jahr - Neue Straße

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für die speziell ausgewiesene Zone.
    • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für die speziell ausgewiesene Zone.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Buxtehude: Bewohnerparkausweis beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)