Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Wolfenbüttel: Bewohnerparkausweis Erteilung
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Hinweise für Wolfenbüttel: Bewohnerparkausweis Erteilung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5331 86-0
Fax: +49 5331 86-444
Telefon Festnetz: +49 5331 86-555(Gewerbe-, Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten)
E-Mail: buergeramt@wolfenbuettel.de
Abteilung 320 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05331 84553
Telefon Festnetz: 05331 84587
E-Mail: fsw@lk-wf.de
E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
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-
Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis
© Stadt Wolfenbüttel
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Führerschein und Nutzungserlaubnis, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter lt. Zulassungsbescheinigung I ist
- bei Wohngemeinschaft: Mietvertrag
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
- der alte Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
- Nutzungserlaubnis des Halters, falls Sie nicht selbst der Halter des einzutragenden Kraftfahrzeugs sind
Formulare
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- Nutzungserlaubnis(PDF-Datei: PDF, 5 kB, nicht barrierefrei)
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
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Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise für Wolfenbüttel: Bewohnerparkausweis Erteilung
Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr befristet.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfenbüttel: Bewohnerparkausweis Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, parken, Anwohnerparkausweis, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Anwohner