Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Helmstedt: Bewohnerparkausweis beantragen
Als Bewohner des Innenstadtbereiches hat man es oft schwer, einen freien Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung zu finden. Meist sind die Plätze durch Besucher der Innenstadt restlos überfüllt. Um diesem Personenkreis die Möglichkeit zu verschaffen, das Auto in der näheren Umgebung abzustellen, wurden spezielle "Bewohner-Parkplätze" geschaffen.
Um diese Plätze benutzen zu dürfen, ist der Erwerb eines Bewohner-Parkausweises Voraussetzung.
Dieser berechtigt den Inhaber zur Nutzung ausgewiesener Dauer-Parkplätze in vier Zonen (A - D) der Innenstadt.
Als Bewohner des Innenstadtbereiches hat man es oft schwer, einen freien Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung zu finden. Meist sind die Plätze durch Besucher der Innenstadt restlos überfüllt. Um diesem Personenkreis die Möglichkeit zu verschaffen, das Auto in der näheren Umgebung abzustellen, wurden spezielle "Bewohner-Parkplätze" geschaffen.
Um diese Plätze benutzen zu dürfen, ist der Erwerb eines Bewohner-Parkausweises Voraussetzung.
Dieser berechtigt den Inhaber zur Nutzung ausgewiesener Dauer-Parkplätze in vier Zonen (A - D) der Innenstadt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Hinweise für Helmstedt: Bewohnerparkausweis beantragen
Bitte wenden Sie sich an die Stadt Helmstedt.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt Helmstedt.
Ansprechpartner
Landkreis Helmstedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Bewohnerparkausweis beantragen
75,- Euro (gültig für 1 Jahr ab Ausstellung). Eine Verlängerung ist selbstständig zu beantragen.
75,- Euro (gültig für 1 Jahr ab Ausstellung). Eine Verlängerung ist selbstständig zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren