Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienst
Online Anhörung Verkehrsordnungswidrigkeit
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachdienst Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05171 4017701
E-Mail: ordnung@landkreis-peine.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Einspruch, Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Politesse, Messbeamte, Blitz, Bußgeldstelle, Städtischer Ordnungsdienst