Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Online-Dienst
Obdachlosenhilfe
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Osnabrück: Obdachlosenhilfe
Bitte wenden Sie sich an die Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsortes.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsortes.
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Am 1. Samstag im Monat (außer Feiertag) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bitte Termin vereinbaren!
Kontakt
Telefon Festnetz: 05473 9202-0
Fax: 05473 9202-49
Einheitsgemeinde Ostercappeln
Adresse
Postanschrift
Postfach 1104
49177 Ostercappeln
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Hinweise für Osnabrück: Obdachlosenhilfe
Fachlich freigegeben durch Besonderheiten Zuständigkeit
Stichwörter
Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft