Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Online-Dienst
Obdachlosenhilfe
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Osnabrück: Obdachlosenhilfe
Bitte wenden Sie sich an die Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsortes.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsortes.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Bohmte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1213
49163 Bohmte
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Hinweise für Osnabrück: Obdachlosenhilfe
Fachlich freigegeben durch Besonderheiten Zuständigkeit
Stichwörter
Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft