Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Hinweise für Hannover: Beratung und Hilfe für Obdachlose

    Allgemeine Informationen

    Beratung und Hilfe für Obdachlose richtet sich an alle, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig eine neue Wohnung oder eine vorübergehende Unterkunft zu beschaffen.

    Für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten Straßensozialarbeiter*innen, die obdachlose Menschen „vor Ort“ auf der Straße aufsuchen, sie beraten und im Bedarfsfall auch zu sozialen Einrichtungen, Ämtern, Behörden oder Ärzten begleiten.

    Mit der Straßensozialarbeit wird das Ziel verfolgt, obdachlose Menschen mit Hilfe der vorhandenen Angebote des Hilfesystems wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

    Die Nutzung der Notschlafstellen für Männer, Frauen und Familien erfolgt ohne eine vorherige Prüfung durch den Bereich Unterbringung. Diese Notschlafstellen können kostenlos genutzt werden.

    Am folgenden Werktag kann im Rahmen eines Beratungsgespräches die Klärung der Situation im Fachbereich Soziales erfolgen. Hierbei kann entsprechend passende Hilfen angeboten werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Vermittlung in Einrichtungen und Angebote der Wohnungslosenhilfe. 

    Zum Beratungsgespräch sollte der Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Nachweis des Aufenthaltstitels) mitgebracht werden.

    Die Straßensozialarbeiter der Landeshauptstadt Hannover haben auch eine Kleiderkammer für bedürftige Menschen im Angebot.

    Das Büro und die Kleiderkammer befinden sich in der Leinstr. 14 und sind wie folgt besetzt:

    Büro:

    Mo, Di und Do.: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kleiderkammer:

    Mo, Di und Do.: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    Interventionsfonds Wohnungslosigkeit

    Unterstützung von Projekten und Angeboten für wohnungslose Menschen

    Unser Ziel:

    Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover will kleinteilige Projekte zur Unterstützung wohnungsloser Menschen initiieren und temporär unterstützen.

    Gefördert werden Ausgaben, die nicht durch andere Fördermittel oder Eigenmittel abgedeckt werden können. Es kann sich um eine anteilige Finanzierung handeln oder um die Übernahme der gesamten Kosten.

    Wichtig: Es werden nur Projekte berücksichtigt, die im Stadtgebiet Hannover durchgeführt werden.

    Es gibt zwei Förderschwerpunkte:

    • Unterjährige Projektfinanzierung

    Die Haushaltsberatungen der Stadt erfolgen derzeit für einen zweijährigen Haushalt.
    Inklusiv der Anmeldefrist für Zuwendungsanträge bedeutet das einen relativ langen zeitlichen Vorlauf. Bedarfe in der Arbeit mit wohnungslosen / für wohnungslose Menschen entstehen oft kurzfristig. Gleichzeitig verändert sich die Szene und deren Bedarfe ständig. Hier soll die unterjährige Projektfinanzierung helfen. Es werden pro Projekt maximal 5.000 € gefördert.

    • Mikroprojekte zur Unterstützung wohnungsloser Menschen

    Um besonders kleine Projekte zu fördern, die eine schnelle Unterstützung benötigen, werden „Mikroprojekte“ jeweils mit maximal 1.500 € gefördert. Diese Mittel sollen vorrangig für Sachmittel und Material eingesetzt werden.

    Was müssen Sie beachten?

    • Antragsverfahren

    Bitte füllen Sie den unten hinterlegten Vordruck aus und schicken Sie ihn in Papierform an den Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe, 56.3. Bestandteil des Antrages ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, der darlegt, welche Kosten bei der Durchführung des Projektes entstehen und wie Sie dieses insgesamt finanzieren.

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt erst nach der Bewilligung der Mittel begonnen wird. Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn können Sie beantragen, dieser muss vor Beginn der Maßnahme von uns genehmigt werden.

    • Entscheidung über Ihren Antrag

    Die Entscheidung über die oben beschriebenen Förderungen erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit der Mittel. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

    Die besonderen Belange wohnungsloser Frauen sind bei der Projektauswahl zu berücksichtigen, nehmen Sie dieses bitte in Ihren Antrag auf.

    Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.

    • Inhalt der Förderung

    Antragsberechtigt sind auch Selbsthilfeangebote, wenn die Mittel einen nicht auf eine konkrete Person bezogenen Zweck erfolgen.

    Wenn wir Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes unterstützen, wird hierfür eine bilaterale Projektvereinbarung abgeschlossen.

    • Weitergabe von Daten

    Die Verwaltung berichtet im Sozialausschuss und beim Runden Tisch Wohnungslosigkeit jährlich über die Verwendung der Mittel. Bitte beachten Sie die Hinweise hierzu im Antrag und der Anlage.

    Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

    Sie erreichen uns unter 56.3@hannover-stadt.de oder unter Telefon 0511 / 168 42960.

    Hilfe bei Kälte im Winter

    Unter 0511 9904015 (ZBS Diakonie Hannover) oder winternotfallplan@juh-nds-mitte.de kann sich melden, wer hilfslose Menschen auf der Straße antrifft.

    Allgemein gilt, wenn Sie eine möglicherweise obdachlose/hilflose Person antreffen, versuchen Sie, die Situation einzuschätzen:

    • Wie sieht die Person aus?
    • Ist sie ausreichend bekleidet?
    • Hat sie Ausstattungen dabei (Schlafsack etc.)?
    • Wo befindet sie sich (halbwegs geschützter Bereich)?
    • Ist sie allein unterwegs?

    Sprechen Sie die Person ruhig an — was kann schon passieren? Selbst wenn diese ein Gespräch ablehnt, haben Sie es wenigstens versucht. Ist die Person ansprechbar, weiß sie über Unterkunfts- und Versorgungsmöglichkeiten Bescheid? Wünscht sie Hilfe? Besteht der Eindruck, dass die Person nicht mehr "Herr ihrer Sinne" ist, eine "hilflose Person" also, haben Sie keine Scheu, Polizei oder Rettungsdienst zu informieren (bitte möglichst genaue Ortsangabe). Selbst wenn der Eindruck entsteht, dass die Person für sich selber sorgen kann oder gar keinen Kontakt wünscht, ist eine kurze telefonische Meldung (siehe oben) (morgen kann sich die Situation verschlechtert oder die Person ihre Meinung geändert haben), auf jeden Fall können so die Streetworker und Streetworkerinnen auf einem ihrer Straßengänge nach ihr sehen.



    Allgemeine Informationen

    Beratung und Hilfe für Obdachlose richtet sich an alle, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig eine neue Wohnung oder eine vorübergehende Unterkunft zu beschaffen.

    Für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten Straßensozialarbeiter*innen, die obdachlose Menschen "vor Ort" auf der Straße aufsuchen, sie beraten und im Bedarfsfall auch zu sozialen Einrichtungen, Ämtern, Behörden oder Ärzten begleiten.

    Mit der Straßensozialarbeit wird das Ziel verfolgt, obdachlose Menschen mit Hilfe der vorhandenen Angebote des Hilfesystems wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

    Die Nutzung der Notschlafstellen für Männer, Frauen und Familien erfolgt ohne eine vorherige Prüfung durch den Bereich Unterbringung. Diese Notschlafstellen können kostenlos genutzt werden.

    Am folgenden Werktag kann im Rahmen eines Beratungsgespräches die Klärung der Situation im Fachbereich Soziales erfolgen. Hierbei kann entsprechend passende Hilfen angeboten werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Vermittlung in Einrichtungen und Angebote der Wohnungslosenhilfe.

    Zum Beratungsgespräch sollte der Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Nachweis des Aufenthaltstitels) mitgebracht werden.

    Die Straßensozialarbeiter der Landeshauptstadt Hannover haben auch eine Kleiderkammer für bedürftige Menschen im Angebot.

    Das Büro und die Kleiderkammer befinden sich in der Leinstr. 14 und sind wie folgt besetzt:

    Büro:

    Mo, Di und Do.: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kleiderkammer:

    Mo, Di und Do.: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    Interventionsfonds Wohnungslosigkeit

    Unterstützung von Projekten und Angeboten für wohnungslose Menschen

    Unser Ziel:

    Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover will kleinteilige Projekte zur Unterstützung wohnungsloser Menschen initiieren und temporär unterstützen.

    Gefördert werden Ausgaben, die nicht durch andere Fördermittel oder Eigenmittel abgedeckt werden können. Es kann sich um eine anteilige Finanzierung handeln oder um die Übernahme der gesamten Kosten.

    Wichtig: Es werden nur Projekte berücksichtigt, die im Stadtgebiet Hannover durchgeführt werden.

    Es gibt zwei Förderschwerpunkte:

    • Unterjährige Projektfinanzierung

    Die Haushaltsberatungen der Stadt erfolgen derzeit für einen zweijährigen Haushalt.
    Inklusiv der Anmeldefrist für Zuwendungsanträge bedeutet das einen relativ langen zeitlichen Vorlauf. Bedarfe in der Arbeit mit wohnungslosen / für wohnungslose Menschen entstehen oft kurzfristig. Gleichzeitig verändert sich die Szene und deren Bedarfe ständig. Hier soll die unterjährige Projektfinanzierung helfen. Es werden pro Projekt maximal 5.000 € gefördert.

    • Mikroprojekte zur Unterstützung wohnungsloser Menschen

    Um besonders kleine Projekte zu fördern, die eine schnelle Unterstützung benötigen, werden "Mikroprojekte" jeweils mit maximal 1.500 € gefördert. Diese Mittel sollen vorrangig für Sachmittel und Material eingesetzt werden.

    Was müssen Sie beachten?

    • Antragsverfahren

    Bitte füllen Sie den unten hinterlegten Vordruck aus und schicken Sie ihn in Papierform an den Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe, 56.3. Bestandteil des Antrages ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, der darlegt, welche Kosten bei der Durchführung des Projektes entstehen und wie Sie dieses insgesamt finanzieren.

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt erst nach der Bewilligung der Mittel begonnen wird. Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn können Sie beantragen, dieser muss vor Beginn der Maßnahme von uns genehmigt werden.

    • Entscheidung über Ihren Antrag

    Die Entscheidung über die oben beschriebenen Förderungen erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit der Mittel. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

    Die besonderen Belange wohnungsloser Frauen sind bei der Projektauswahl zu berücksichtigen, nehmen Sie dieses bitte in Ihren Antrag auf.

    Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.

    • Inhalt der Förderung

    Antragsberechtigt sind auch Selbsthilfeangebote, wenn die Mittel einen nicht auf eine konkrete Person bezogenen Zweck erfolgen.

    Wenn wir Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes unterstützen, wird hierfür eine bilaterale Projektvereinbarung abgeschlossen.

    • Weitergabe von Daten

    Die Verwaltung berichtet im Sozialausschuss und beim Runden Tisch Wohnungslosigkeit jährlich über die Verwendung der Mittel. Bitte beachten Sie die Hinweise hierzu im Antrag und der Anlage.

    Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

    Sie erreichen uns unter 56.3@hannover-stadt.de oder unter Telefon 0511 / 168 42960.

    Hilfe bei Kälte im Winter

    Unter 0511 9904015 (ZBS Diakonie Hannover) oder winternotfallplan@juh-nds-mitte.de kann sich melden, wer hilfslose Menschen auf der Straße antrifft.

    Allgemein gilt, wenn Sie eine möglicherweise obdachlose/hilflose Person antreffen, versuchen Sie, die Situation einzuschätzen:

    • Wie sieht die Person aus?
    • Ist sie ausreichend bekleidet?
    • Hat sie Ausstattungen dabei (Schlafsack etc.)?
    • Wo befindet sie sich (halbwegs geschützter Bereich)?
    • Ist sie allein unterwegs?

    Sprechen Sie die Person ruhig an - was kann schon passieren? Selbst wenn diese ein Gespräch ablehnt, haben Sie es wenigstens versucht. Ist die Person ansprechbar, weiß sie über Unterkunfts- und Versorgungsmöglichkeiten Bescheid? Wünscht sie Hilfe? Besteht der Eindruck, dass die Person nicht mehr "Herr ihrer Sinne" ist, eine "hilflose Person" also, haben Sie keine Scheu, Polizei oder Rettungsdienst zu informieren (bitte möglichst genaue Ortsangabe). Selbst wenn der Eindruck entsteht, dass die Person für sich selber sorgen kann oder gar keinen Kontakt wünscht, ist eine kurze telefonische Meldung (siehe oben) (morgen kann sich die Situation verschlechtert oder die Person ihre Meinung geändert haben), auf jeden Fall können so die Streetworker und Streetworkerinnen auf einem ihrer Straßengänge nach ihr sehen.



    Online-Dienst

    Förderantrag Interventionsfonds

    ID: L100040_537960308

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Hannover: Beratung und Hilfe für Obdachlose

    Für eine kurzfristige Unterbringung stehen folgende Notschlafstellen für obdachlose Männer, Frauen und Jugendliche zur Verfügung:

    Notschlafstelle für Frauen und Männer

    Alter Flughafen 12, 30179 Hannover Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Frauen mit Kind/ern

    Langensalzastraße 17,
    30169 Hannover Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Frauen (ab 18 Jahren)

    Vinnhorster Weg 73,
    30419 Hannover

    +49 511 76372780
    Öffnungszeiten

    bed by night (für Jugendliche)

    Celler Straße 53,
    30161 Hannover

    +49 511 312564

    Notschlafstelle für Männer (ab 18 Jahren)

    Wörthstraße 10,
    30161 Hannover

    +49 511 3888380
    +49 511 89769892
    Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Familien

    Podbielskistraße 115 C-F,
    30177 Hannover Öffnungszeiten

    Für eine kurzfristige Unterbringung stehen folgende Notschlafstellen für obdachlose Männer, Frauen und Jugendliche zur Verfügung:

    Notschlafstelle für Frauen und Männer

    Alter Flughafen 12, 30179 Hannover Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Frauen mit Kind/ern

    Langensalzastraße 17,
    30169 Hannover Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Frauen (ab 18 Jahren)

    Vinnhorster Weg 73,
    30419 Hannover

    +49 511 76372780
    Öffnungszeiten

    bed by night (für Jugendliche)

    Celler Straße 53,
    30161 Hannover

    +49 511 312564

    Notschlafstelle für Männer (ab 18 Jahren)

    Wörthstraße 10,
    30161 Hannover

    +49 511 3888380
    +49 511 89769892
    Öffnungszeiten

    Notschlafstelle für Familien

    Podbielskistraße 115 C-F,
    30177 Hannover Öffnungszeiten

    Ansprechpartner

    56.32 - Hilfen für Menschen in bes. soz. Schwierigk. und erg. Hilfen nach dem SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinstr. 14

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-47240

    Fax: +49 511 168-41883

    E-Mail: 56.32@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2022 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)