Familienname Änderung
Beschreibung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Hannover: Familienname Änderung
In einer Vielzahl von Lebenssachverhalten kann sich der Wunsch, teilweise die Notwendigkeit zur Namensänderung ergeben.
Hierzu gibt es jeweils spezielle gesetzliche Vorgaben, die die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und auch die Zuständigkeiten regeln.
Hier soll es nur um die behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz gehen; diese Option ist nachrangig und kommt nur zum Tragen, wenn die anderen spezialgesetzlichen Regelungen keine Änderungsmöglichkeit eröffnen. Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt:
Allgemeine Informationen zur Namensführung von Neugeborenen finden Sie hier:
- Leistung Namensführung von Neugeborenen
- Leistung Namenserklärung für das Kind
- Leistung Namenserklärung in/nach der Ehe
- Leistung Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
- Leistung Namenserklärung nach der Einbürgerung
- Leistung Vornamenssortiererklärung
In einer Vielzahl von Lebenssachverhalten kann sich der Wunsch, teilweise die Notwendigkeit zur Namensänderung ergeben.
Hierzu gibt es jeweils spezielle gesetzliche Vorgaben, die die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und auch die Zuständigkeiten regeln.
Hier soll es nur um die behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz gehen; diese Option ist nachrangig und kommt nur zum Tragen, wenn die anderen spezialgesetzlichen Regelungen keine Änderungsmöglichkeit eröffnen. Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt:
Allgemeine Informationen zur Namensführung von Neugeborenen finden Sie hier:
- Leistung Namensführung von Neugeborenen
- Leistung Namenserklärung für das Kind
- Leistung Namenserklärung in/nach der Ehe
- Leistung Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
- Leistung Namenserklärung nach der Einbürgerung
- Leistung Vornamenssortiererklärung
Online-Dienst
Anfrage zur behördlichen Namensänderung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Hinweise für Hannover: Familienname Änderung
Die Zuständigkeit liegt bei der Namensänderungsbehörde und orientiert sich am Wohnsitz der betroffenen Person.
Für das Stadtgebiet Hannover ist dies die Namensänderungsbehörde im Standesamt Hannover.
Die Zuständigkeit liegt bei der Namensänderungsbehörde und orientiert sich am Wohnsitz der betroffenen Person.
Für das Stadtgebiet Hannover ist dies die Namensänderungsbehörde im Standesamt Hannover.
Ansprechpartner
32.31.1 - Eheschließungen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 10:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 16.30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit
- der Darlegung der wichtigen Gründe
- einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
- einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
- Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
- Auszug aus dem Familienregister,
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
- Staatsangehörigkeitsausweis,
- Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
- beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
- für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
- Führungszeugnis (Beleg-Art O)
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.
- Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- § 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
- § 30 Abs. 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
Hinweise für Hannover: Familienname Änderung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
- Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist
Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:
- Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Änderung des Familiennamens eines Kindes
Hinweise für Hannover: Familienname Änderung
Die behördliche Namensänderung richtet sich ausschließlich an deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit einem Sonderstatus: Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge, Asylberechtigte.
Andere ausländische Personen wenden sich bitte an die zuständigen Behörden ihres Heimatstaates.
Die behördliche Namensänderung richtet sich ausschließlich an deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit einem Sonderstatus: Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge, Asylberechtigte.
Andere ausländische Personen wenden sich bitte an die zuständigen Behörden ihres Heimatstaates.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.
Hinweise für Hannover: Familienname Änderung
Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1.500 € festgesetzt werden, für die Änderung des Vornamens bis zu 500 €.
Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1.500 € festgesetzt werden, für die Änderung des Vornamens bis zu 500 €.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.07.2009
Stichwörter
Namensänderung, Nachname, Ehename, Bestimmung gemeinsamer Familienname