amtliche Meldebestätigung AusstellungOnline erledigen

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

    Online-Dienste

    Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100040_526750438

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname Vornamen Doktorgrad Geburtsdatum Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 7,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch zugestellt. Bitte beachten Sie, dass gebührenfreie Meldebescheinigungen nicht online beantragt werden können. Diese können nur unter Vorlage entsprechender Nachweise in der zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

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    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift
    • Paypal
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100040_526750445

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname Vornamen Doktorgrad Geburtsdatum Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 7,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch zugestellt. Bitte beachten Sie, dass gebührenfreie Meldebescheinigungen nicht online beantragt werden können. Diese können nur unter Vorlage entsprechender Nachweise in der zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

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    Zahlungsweise

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - 33 - Bürgerbüro/ Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------

    Kontakt

    Fax: 05136 898-212

    Telefon Festnetz: 05136 898-244

    E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bürgerbüro ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Burgdorf: Meldebestätigung

    Eine Meldebestätigung kostet in der Regel 4,80 Euro Verw.-Gebühr. Für einige Behörden wird die Meldebestätigung gebührenfrei ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de