amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

    Online-Dienste

    Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100040_526750438

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2023 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100040_526750445

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • SEPA-Lastschrift
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2023 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    33 - Bürgerbüro/ Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-244

    Fax: 05136 898-212

    E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.de

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bürgerbüro ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Burgdorf: Meldebestätigung

    Eine Meldebestätigung kostet in der Regel 4,80 Euro Verw.-Gebühr. Für einige Behörden wird die Meldebestätigung gebührenfrei ausgestellt.

    Eine Meldebestätigung kostet in der Regel 4,80 Euro Verw.-Gebühr. Für einige Behörden wird die Meldebestätigung gebührenfrei ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)