amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt

    ID: L100040_562183770

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Vechelde - Fachdienst 30 - Ordnungsangelegenheiten und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Straße 85

    38159 Vechelde

    Kontakt

    Fax: 05302 802-256

    Telefon Festnetz: 05302 802

    E-Mail: info@vechelde.de

    Kontaktperson

    • Team Einwohnermeldeamt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 85

    38159 Vechelde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05302 802-180

    Fax: 05302 802-256

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English