Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und PersonendatenOnline erledigen

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Online-Dienst

    ELSTER | Online Finanzamt

    ID: L100040_483515594

    Beschreibung

    Formulare, Bescheinigungen und Bescheiddaten für Privatpersonen, Arbeitgeber, Unternehmer, Vereine und steuerberatende Berufe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lindhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 55 A

    31698 Lindhorst

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch GESCHLOSSEN Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05725 7001

    Fax: 05725 7001-35

    E-Mail: info@sg-lindhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Adresskorrektur, Einkommensteuer, ELStAM, Meldedaten, Lohnsteuerabzug, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de