Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Allgemeine Informationen

    Landpachtverkehrsgesetz

    Nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) müssen Abschlüsse von Landpachtverträgen dem Landkreis Friesland als untere Landwirtschaftsbehörde angezeigt werden.

    Von der Anzeigepflicht sind Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.

    Für die Anzeige muss das oben genannte Antragsformular genutzt werden.



    Allgemeine Informationen

    Landpachtverkehrsgesetz

    Nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) müssen Abschlüsse von Landpachtverträgen dem Landkreis Friesland als untere Landwirtschaftsbehörde angezeigt werden.

    Von der Anzeigepflicht sind Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.

    Für die Anzeige muss das oben genannte Antragsformular genutzt werden.



    Online-Dienst

    Antrag nach GrdstVG / LPachtVG

    ID: L100040_512847207

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Für Kreis Friesland (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem o. g. Antragsformular.

    Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem o. g. Antragsformular.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

    Fristen

    Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, Pachtvertrag, Pächter, Agrarland, Pacht, verpachten, Land, Grundstück, Verpächter, Eigentum, Landpacht, pachten, melden, Verpächterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)