Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen
Landpachtverkehrsgesetz
Nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) müssen Abschlüsse von Landpachtverträgen dem Landkreis Friesland als untere Landwirtschaftsbehörde angezeigt werden.
Von der Anzeigepflicht sind Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.
Für die Anzeige muss das oben genannte Antragsformular genutzt werden.
Landpachtverkehrsgesetz
Nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) müssen Abschlüsse von Landpachtverträgen dem Landkreis Friesland als untere Landwirtschaftsbehörde angezeigt werden.
Von der Anzeigepflicht sind Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.
Für die Anzeige muss das oben genannte Antragsformular genutzt werden.
Online-Dienst
Antrag nach GrdstVG / LPachtVG
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Für Kreis Friesland (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen
Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem o. g. Antragsformular.
Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem o. g. Antragsformular.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Fristen
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024
Stichwörter
landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, Pachtvertrag, Pächter, Agrarland, Pacht, verpachten, Land, Grundstück, Verpächter, Eigentum, Landpacht, pachten, melden, Verpächterin