Anzeige Landpachtvertragsabschluss EntgegennahmeOnline erledigen

    Landpachtverträge: Anzeige

    Beschreibung

    Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

    Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Allgemeine Informationen

    Landpachtverkehrsgesetz

    Nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) müssen Abschlüsse von Landpachtverträgen dem Landkreis Friesland als untere Landwirtschaftsbehörde angezeigt werden.

    Von der Anzeigepflicht sind Verträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.

    Für die Anzeige muss das oben genannte Antragsformular genutzt werden.



    Online-Dienste

    Antrag nach GrdstVG / LPachtVG

    ID: L100040_512847207

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    Kontaktformular Umwelt

    ID: L100040_482092537

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7710

    E-Mail: umwelt@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem o. g. Antragsformular.

    Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Anzeige von Landpachtverträgen

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.03.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Land pachten, Land verpachten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de