Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
        der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
        hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
        der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen sowie die gartenbauliche Erzeugung.
    Der Verpächter muss den Abschluss eines Landpachtvertrages grundsätzlich anzeigen.
     

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473375050

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

    Hinweise für Radolfshausen: Landpachtverträge: Anzeige

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Radolfshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Vöhreweg 10

    37136 Ebergötzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05507 9678-0

    Fax: 05507 9678-88

    E-Mail: rathaus@radolfshausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Landpachtvertrag

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
    • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

    Fristen

    Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
    1.    Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden
    2.    Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Land, melden, Pächter, verpachten, pachten, Pacht, Verpächterin, Verpächter, Eigentum, Pächterin, Grundstück, Landpacht, Pachtvertrag, landwirtschaftliche Fläche, Agrarland

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English