Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen sowie die gartenbauliche Erzeugung.
    Der Verpächter muss den Abschluss eines Landpachtvertrages grundsätzlich anzeigen.
     

    Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen sowie die gartenbauliche Erzeugung.
    Der Verpächter muss den Abschluss eines Landpachtvertrages grundsätzlich anzeigen.
     

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473375050

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Adelebsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 2

    37139 Adelebsen

    Postanschrift

    Postfach 220

    37137 Adelebsen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05506 897-0

    Fax: 05506 897-37

    E-Mail: flecken@adelebsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Landpachtvertrag

    Landpachtvertrag

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
    • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

    Fristen

    Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige

    Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
    1.    Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden
    2.    Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind
     

    Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
    1.    Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden
    2.    Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    melden, Pächterin, Landpacht, Pächter, pachten, Pacht, Grundstück, Eigentum, Pachtvertrag, Land, Verpächter, Verpächterin, verpachten, landwirtschaftliche Fläche, Agrarland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024