Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Beschreibung
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Zentrum für Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Hinweis: Termine sind nur nach Absprache und mit schriftlicher Einladung möglich.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Uplengen - FB 1 Sachgebiet 11 Personal, Organisation, Kindergärten, Schulen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
Linie:- Bus: unbekannt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Bäuerle (Sachgebeitsleiterin)
Herr Uwe Graalmann (Sachbearbeiter)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Uplengen
Empfänger: Gemeinde Uplengen
IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG
Stichwörter
Gleichstellung Integration Demografie, Gleichstellungsbeauftragte, Kindergärten und -krippen, Personalabteilung, Personalamt, Personalstelle, Schulen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011
Stichwörter
Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten, Wandertage, Wanderfahrten