Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweis
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Weitere Informationen gibt das zuständige Finanzamt.
Austritt aus anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Soweit die Austrittserklärung beim Standesamt vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist, werden auch diese beim Standesamt entgegengenommen.
Voranmeldung Kirchenaustritt
Sie können den Verfahrensablauf für den Kirchenaustritt im Standesamt beschleunigen, indem Sie den Online-Antrag „Voranmeldung Kirchenaustritt“ nutzen.
Sobald Sie diese Voranmeldung eingereicht haben und unser Standesamt alles vorbereitet hat, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Sie müssen dann zur Unterschrift ins Standesamt kommen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sobald alles vorbereitet ist, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. Ihr Kirchenaustritt ist erst nach dieser Unterzeichnung gültig. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin.
Zweitschrift des Kirchenaustrittes
Die Zweitschrift des Kirchenaustrittes ist eine nachträgliche Bescheinigung über den erklärten Kirchenaustritt und wird von einem Standesbeamten erstellt und beglaubigt.
Mit der Anforderung einer Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung erklären Sie nicht Ihren Austritt aus der Kirche.
Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt Verfahrensablauf, wie die Erklärung zum Kirchenaustritt erfolgt.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweis
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Weitere Informationen gibt das zuständige Finanzamt.
Austritt aus anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Soweit die Austrittserklärung beim Standesamt vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist, werden auch diese beim Standesamt entgegengenommen.
Voranmeldung Kirchenaustritt
Sie können den Verfahrensablauf für den Kirchenaustritt im Standesamt beschleunigen, indem Sie den Online-Antrag "Voranmeldung Kirchenaustritt" nutzen.
Sobald Sie diese Voranmeldung eingereicht haben und unser Standesamt alles vorbereitet hat, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Sie müssen dann zur Unterschrift ins Standesamt kommen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sobald alles vorbereitet ist, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. Ihr Kirchenaustritt ist erst nach dieser Unterzeichnung gültig. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin.
Zweitschrift des Kirchenaustrittes
Die Zweitschrift des Kirchenaustrittes ist eine nachträgliche Bescheinigung über den erklärten Kirchenaustritt und wird von einem Standesbeamten erstellt und beglaubigt.
Mit der Anforderung einer Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung erklären Sie nicht Ihren Austritt aus der Kirche.
Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt Verfahrensablauf, wie die Erklärung zum Kirchenaustritt erfolgt.
Online-Dienste
Kirchenaustritt online voranmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
Standesamt — Information
Telefon: 0441 235-2544
E-Mail: standesamt[at]stadt-oldenburg.de
Standesamt - Information
Telefon: 0441 235-2544
E-Mail: standesamt[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
gültiger Personalausweis oder Reisepass
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
Sie können die Erklärung über den Kirchenaustritt nur persönlich im Standesamt abgeben.
Sie benötigen keinen Termin für die Abgabe der Erklärung im Standesamt. Bitte kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt.
Ein Kirchenaustritt kann nicht online erklärt werden.
Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen können Sie jedoch Ihren Kirchenaustritt vorab bei uns voranmelden. Das Standesamt bereitet dann alle Unterlagen vor und informiert Sie per E-Mail, sobald Sie zur Unterzeichnung kommen können. Ohne diese Unterschrift erzeugt die Voranmeldung keine Gültigkeit.
Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn angegeben werden kann, in welchem Ort man getauft worden ist. Diese Angabe ist freiwillig. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären. Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Für die Entgegennahme der beim Notar abgegebenen Erklärung durch das Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 26 Euro an.
Zu beachten bei der Austrittserklärung für ein Kind ist, dass
- die Erklärung bis zum Alter von 14 Jahren von den gesetzlichen Vertretern für das Kind abgeben werden müssen.
- es dem Austritt ab dem zwölften Lebensjahr zustimmen muss. Die Einwilligung erfolgt persönlich oder schriftlich (formlos).
- das Kind die Erklärung ab Vollendung des 14. Lebensjahres selbst abgibt.
Zweitschrift des Kirchenaustrittes
Sofern Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie den Online-Service nutzen, um eine Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung anzufordern.
Die Beantragung ist nur möglich, wenn der Kirchenaustritt in Oldenburg (Oldb) erklärt wurde.
Sie können die Erklärung über den Kirchenaustritt nur persönlich im Standesamt abgeben.
Sie benötigen keinen Termin für die Abgabe der Erklärung im Standesamt. Bitte kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt.
Ein Kirchenaustritt kann nicht online erklärt werden.
Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen können Sie jedoch Ihren Kirchenaustritt vorab bei uns voranmelden. Das Standesamt bereitet dann alle Unterlagen vor und informiert Sie per E-Mail, sobald Sie zur Unterzeichnung kommen können. Ohne diese Unterschrift erzeugt die Voranmeldung keine Gültigkeit.
Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn angegeben werden kann, in welchem Ort man getauft worden ist. Diese Angabe ist freiwillig. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären. Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Für die Entgegennahme der beim Notar abgegebenen Erklärung durch das Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 26 Euro an.
Zu beachten bei der Austrittserklärung für ein Kind ist, dass
- die Erklärung bis zum Alter von 14 Jahren von den gesetzlichen Vertretern für das Kind abgeben werden müssen.
- es dem Austritt ab dem zwölften Lebensjahr zustimmen muss. Die Einwilligung erfolgt persönlich oder schriftlich (formlos).
- das Kind die Erklärung ab Vollendung des 14. Lebensjahres selbst abgibt.
Zweitschrift des Kirchenaustrittes
Sofern Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie den Online-Service nutzen, um eine Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung anzufordern.
Die Beantragung ist nur möglich, wenn der Kirchenaustritt in Oldenburg (Oldb) erklärt wurde.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
Persönlich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes:
- 30 Euro
Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt:
- 26 Euro
Die Gebühren sind bei der persönlichen Erklärung bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Zweitschrift Kirchenaustritt
- 30 Euro
-
Bei Auslandsversendung wird eine Gebühr von 10,07 Euro für das Auslandseinschreiben mit Rückschein berechnet.
- Die Gebühren sind im Onlineverfahren zu entrichten.
Persönlich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes:
- 30 Euro
Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt:
- 26 Euro
Die Gebühren sind bei der persönlichen Erklärung bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Zweitschrift Kirchenaustritt
- 30 Euro
-
Bei Auslandsversendung wird eine Gebühr von 10,07 Euro für das Auslandseinschreiben mit Rückschein berechnet.
- Die Gebühren sind im Onlineverfahren zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kirchenaustritt Erklärung
Ein Kircheneintritt kann nicht bei der Stadt Oldenburg erfolgen (wie zum Beispiel der Kirchenaustritt beim Standesamt).
Einen Kircheneintritt können Sie nur bei der zuständigen Kirche erklären. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Kirchenbüro (Adresse und Telefonnummer sind im örtlichen Telefonbuch zu finden) zum Beispiel:
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Oldenburg
Peterstraße 25
Telefon: 0441 92685-4.
Katholische Kirchengemeinde St. Peter
Georgstraße 5
Telefon: 0441 390306-0.
Bei einem Wechsel der Konfession (zum Beispiel von katholisch zu evangelisch) ist vor dem Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft ein Kirchenaustritt erforderlich (beim Standesamt des Wohnortes). Die Gebühr für den Austritt beträgt 30 Euro.
Ein Kircheneintritt kann nicht bei der Stadt Oldenburg erfolgen (wie zum Beispiel der Kirchenaustritt beim Standesamt).
Einen Kircheneintritt können Sie nur bei der zuständigen Kirche erklären. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Kirchenbüro (Adresse und Telefonnummer sind im örtlichen Telefonbuch zu finden) zum Beispiel:
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Oldenburg
Peterstraße 25
Telefon: 0441 92685-4.
Katholische Kirchengemeinde St. Peter
Georgstraße 5
Telefon: 0441 390306-0.
Bei einem Wechsel der Konfession (zum Beispiel von katholisch zu evangelisch) ist vor dem Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft ein Kirchenaustritt erforderlich (beim Standesamt des Wohnortes). Die Gebühr für den Austritt beträgt 30 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung