Kirchenaustritt Erklärung
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung
Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf
Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
Online-Dienst
Standesamt Rückrufservice
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
IV.I.4.1 Sachgebiet Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf kann nur mit vorheriger Terminabsprache besucht werden. Eine Terminanfrage können Sie auf der folgenden Webseite erstellen: www.seevetal.de/standesamt
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 553333
E-Mail: standesamt@seevetal.de
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung
Es findet ein selbständiger Abgleich zwischen Meldebehörde und Finanzamt statt, so dass eine zusätzliche Mitteilung an das Finanzamt nicht notwendig ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenaustritt Erklärung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenabmeldung