Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung

    Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf

    Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.

    Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf

    Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung

    Allgemeine Informationen

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.



    Online-Dienst

    Standesamt Rückrufservice

    ID: L100040_536175336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    IV.I.4.1 Sachgebiet Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Neu Wulmstorf

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf kann nur mit vorheriger Terminabsprache besucht werden. Eine Terminanfrage können Sie auf der folgenden Webseite erstellen: www.seevetal.de/standesamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 553333

    E-Mail: standesamt@seevetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Kirchenaustritt Erklärung

    Es findet ein selbständiger Abgleich zwischen Meldebehörde und Finanzamt statt, so dass eine zusätzliche Mitteilung an das Finanzamt nicht notwendig ist.

    Es findet ein selbständiger Abgleich zwischen Meldebehörde und Finanzamt statt, so dass eine zusätzliche Mitteilung an das Finanzamt nicht notwendig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024