Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Radolfshausen: Kirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei dem Standesamt Ebergötzen zu erklären.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei dem Standesamt Ebergötzen zu erklären.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Radolfshausen: Kirchenaustritt Erklärung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Ebergötzen.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Ebergötzen.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag & Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rudolph (Bürgerbüro, Standesamt)
Telefon Festnetz: 05507 9678-35
Frau Kerner (Samtgemeindekasse, Standesamt)
Telefon Festnetz: 05507 9678-25
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radolfshausen: Kirchenaustritt Erklärung
Das Standesamt Ebergötzen befindet sich im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen.
Das Standesamt Ebergötzen befindet sich im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen.
Weitere Informationen
Hinweise für Radolfshausen: Kirchenaustritt Erklärung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung