Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Online-Dienst
Voranmeldung eines Kirchenaustritts
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Zahlungsweise
- Mastercard
- paydirekt
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- Visa Karte
- giropay
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Lengede: Kirchenaustritt Erklärung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn Sie in der Gemeinde Lengede Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bitte lassen Sie sich für den Kirchenaustritt einen Termin geben oder nutzen Sie den obigen Online-Service.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn Sie in der Gemeinde Lengede Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bitte lassen Sie sich für den Kirchenaustritt einen Termin geben.
Ansprechpartner
Fachbereich I
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-30
Kontaktperson
Frau Sabine Wunderling
Frau Swetlana Zerbion
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweise für Lengede: Kirchenaustritt Erklärung
Bitte beachten Sie, dass Sie trotz des Online-Service "Voranmeldung eines Kirchenaustritts", noch ins Rathaus zur Unterschrift kommen müssen und erst dann der Kirchenaustritt wirksam wird.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Lengede: Kirchenaustritt Erklärung
- Gebühr: 30,00 EUR
Kirchenaustritt
- Gebühr: 30,00 EUR
Kirchenaustritt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung