Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel: Beseitigung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Kampfmittel, Beseitigung

    ID: L100040_547408444

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Celle)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kampfmittel, Beseitigung

    ID: L100040_548996945

    Beschreibung

    Kampfmittel, Beseitigung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Franz, Marcus)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kampfmittel, Beseitigung

    ID: L100040_550784820

    Beschreibung

    Kampfmittel, Beseitigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2024 (von: Franz, Marcus)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Celle - Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Französischen Garten 1

    29221 Celle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 250
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um Terminvereinbarung mit Ihrem/r jeweiligen Ansprechpartner/in.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Gewerbestelle, Ordnungsabteilung

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2022 (von: Degner, Katrin)

    Technisch geändert am 24.01.2023 (von: Brinkmann, Melanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 19

    30519 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30245-502

    Telefon Festnetz: 0511 30245-503

    E-Mail: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    KBD

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022 (von: Intrup, Sarah)

    Technisch geändert am 02.06.2022 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Munition, Spreng- und Zündmittel, Kampfmittelbeseitigung, Minen, Sprengstoff, Weltkrieg, Bomben, Granaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)