Jagdschein: Ausstellung
Hinweise für Artland: Jagdschein: Ausstellung
Die folgenden Informationen treffen ebenfalls auf die Verlängerung eines Jagdscheines zu.
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Hinweise für Osnabrück: Jagdschein Ausstellung
Aktuelle Informationen zur Jagdscheinverlängerung
Zurzeit können Jagdscheinerteilungen sowie waffenrechtliche Angelegenheiten derzeit nur auf dem postalischen Weg erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bzw. derzeit nicht möglich.
Senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins ausgefüllt und unterschrieben mit den Unterlagen an:
Landkreis Osnabrück, Jagd- u. Waffenbehörde, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück. Der Einwurf in den Hausbriefkasten ist auch möglich.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (einschl. Sepa-Lastschriftermächtigung)
- Jagdscheinheft
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung (mit Gültigkeit für den Verlängerungszeitraum)
- Passbild, wenn im Jagdschein keine Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.
Der Jagdschein wird mit den Originalunterlagen sowie der Lastschriftbenachrichtigung nach erfolgter Verlängerung schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
Für Rückfragen sind wir unter der Rufnummer 0541/501-4114, 0541/501-4314 oder 0541/501-4115 zu erreichen. Sie können uns auch eine E-Mail an: waffenbehoerde@Lkos.de schicken.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.3 Jagd- und Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: waffenbehoerde@lkos.de
Kontaktperson
Waffenbehörde
E-Mail: waffenbehoerde@lkos.de
Internet
Formulare
Antrag Jagdschein / Jagdscheinverlängerung
Ordnung und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05431 182-506
Telefon Festnetz: 05431 182-114
Kontaktperson
Herr Overbeck
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise für Artland: Jagdschein
Tagesjagdschein (14 Tage) 15 €
Dreijahresjagdschein 160 €
Jugendjagdschein (1 Jahr)30 €
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagdausübung, Jagdeinladung, Jagen