• Badbergen (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Jagdschein Erteilung

Jagdschein: Ausstellung

Hinweise für Artland: Jagdschein: Ausstellung

Die folgenden Informationen treffen ebenfalls auf die Verlängerung eines Jagdscheines zu. 

Die folgenden Informationen treffen ebenfalls auf die Verlängerung eines Jagdscheines zu.

Beschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

Hinweise für Osnabrück: Jagdschein Ausstellung

Aktuelle Informationen zur Jagdscheinverlängerung

Zurzeit können Jagdscheinerteilungen sowie waffenrechtliche Angelegenheiten derzeit nur auf dem postalischen Weg erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bzw. derzeit nicht möglich.

Senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins ausgefüllt und unterschrieben mit den Unterlagen an:

Landkreis Osnabrück, Jagd- u. Waffenbehörde, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück. Der Einwurf in den Hausbriefkasten ist auch möglich.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (einschl. Sepa-Lastschriftermächtigung)
  • Jagdscheinheft
  • Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung (mit Gültigkeit für den Verlängerungszeitraum)
  • Passbild, wenn im Jagdschein keine Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.

Der Jagdschein wird mit den Originalunterlagen sowie der Lastschriftbenachrichtigung nach erfolgter Verlängerung schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.

Für Rückfragen sind wir unter der Rufnummer 0541/501-4114, 0541/501-4314 oder 0541/501-4115 zu erreichen. Sie können uns auch eine E-Mail an: waffenbehoerde@Lkos.de schicken.

Aktuelle Informationen zur Jagdscheinverlängerung

Zurzeit können Jagdscheinerteilungen sowie waffenrechtliche Angelegenheiten derzeit nur auf dem postalischen Weg erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bzw. derzeit nicht möglich.

Senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins ausgefüllt und unterschrieben mit den Unterlagen an:

Landkreis Osnabrück, Jagd- u. Waffenbehörde, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück. Der Einwurf in den Hausbriefkasten ist auch möglich.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (einschl. Sepa-Lastschriftermächtigung)
  • Jagdscheinheft
  • Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung (mit Gültigkeit für den Verlängerungszeitraum)
  • Passbild, wenn im Jagdschein keine Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.

Der Jagdschein wird mit den Originalunterlagen sowie der Lastschriftbenachrichtigung nach erfolgter Verlängerung schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.

Für Rückfragen sind wir unter der Rufnummer 0541/501-4114, 0541/501-4314 oder 0541/501-4115 zu erreichen. Sie können uns auch eine E-Mail an: waffenbehoerde@Lkos.de schicken.

Online-Dienst

Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

ID: L100040_485340020

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 07.02.2023

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

Ansprechpartner

Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.3 Jagd- und Waffenbehörde

Adresse

Hausanschrift

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr ; Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Internet

Formulare

Version

Technisch erstellt am 24.02.2015

Technisch geändert am 14.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ordnung und Bürgerservice

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

49610 Quakenbrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 05431 182-114

Fax: 05431 182-506

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 09.09.2021

Technisch geändert am 20.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

Hinweise für Artland: Jagdschein

Einjahresjagdschein 60 €
Tagesjagdschein (14 Tage) 15 €
Dreijahresjagdschein 160 €
Jugendjagdschein (1 Jahr)30 €
Einjahresjagdschein 60 €
Tagesjagdschein (14 Tage) 15 €
Dreijahresjagdschein 160 €
Jugendjagdschein (1 Jahr)30 €

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 26.05.2010

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Jagen, Jagdeinladung, Jagdausübung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024