Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Grafschaft Bentheim: Jagdschein: Ausstellung

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen … (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz – BJagdG)

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre … erteilt. (§ 15 Abs. 2 BJagdG).

    Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 3 BJagdG).

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber … eine Jägerprüfung bestanden hat, … (§ 15 Abs. 5 BJagdG).

    Der Jahresjagdschein wird für ein oder, mit Ausnahme des Jugendjagdscheins, für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert (§ 22 Abs. 1 Niedersächsisches Jagdgesetz – NJagdG).

    Dem Antrag sind beizufügen:

    -       Jägerprüfungszeugnis (bei Ersterteilung)

    -       Versicherungsbestätigung zum Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung im Original (bei einem 3-Jahres-Jagdschein auch für drei Jahre gültig)

    -       Jagdschein

    -       Lichtbild (bei Neuerteilung)

    Der Antrag ist zu senden an:

    Ordnungsabteilung/Jagdbehörde

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    van-Delden-Str. 1 – 7

    48522 Nordhorn

    Für Antragsteller, die keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person die Jagd vorwiegend ausüben will.

    Setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail waffenbehoerde@grafschaft.de mit der Jagdbehörde in Verbindung.

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    -       Jägerprüfungszeugnis -deutsche Jägerprüfung oder einer im Heimatland bestanden der deutschen Jägerprüfung gleichwerten Jägerprüfung- im Original (bei Ersterteilung)

    -       Versicherungsbestätigung zum Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung -gültig in der Bundesrepublik Deutschland- im Original (bei einem 3-Jahres-Jagdschein auch für drei Jahre gültig)

    -       deutscher Jagdschein (bei Verlängerung)

    -       gültiger Jagdschein des Heimatlandes im Original

    -       Lichtbild (bei Neuerteilung)

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    Bequem von überall beantragen – keine Wartezeiten, kein Papierkram
    Schnelle Bearbeitung – Ihr Antrag wird digital übermittelt und effizient geprüft

    So funktioniert’s:
    1. Online-Antrag ausfüllen – Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.

    2. Schicken Sie Ihren Jagdschein per Post an die Jagdbehörde

      Landkreis Grafschaft Bentheim

      van-Delden-Str. 1 - 7

      48529 Nordhorn

    3. Gebühr digital bezahlen – Schnell und sicher per Online-Zahlung. (Derzeit noch in Arbeit)

    4. Bestätigung erhalten – Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, wird Ihr neuer Jagdschein ausgestellt.

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    Ausnahmen:

    • Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben

      👉 Sie können Ihren Antrag hier stellen: [Link zum Online-Antrag]

    Allgemeine Informationen

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Online-Dienste

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2025

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2025

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Zum Serviceportal Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Grafschaft Bentheim: Jagdschein: Ausstellung

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)

    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)

    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Hinweise für Grafschaft Bentheim: Jagdschein: Ausstellung

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagen, Jagdeinladung, Jagdausübung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024