Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Jagd- und Waffenbehörde

    ID: L100040_583922221

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten   Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde seit 01.10.2009: Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Emsland: Jagdschein (Niederländer)

    Welche Unterlagen werden benötigt als Niederländer ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik:

    • Jagdscheinantrag
    • Jachtakte und Bijlage
    • Jagdhaftpflichtversicherung
    • Bescheinigung über Jagdmöglichkeiten im Emsland (z. B. Einladung) (neu)
    • Jachtdiplom im Original  (nur bei Erstantrag im Emsland)
    • Passfoto (bei Erstausstellung und Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes)

    Welche Unterlagen werden benötigt als Niederländer ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik:

    • Jagdscheinantrag
    • Jachtakte und Bijlage
    • Jagdhaftpflichtversicherung
    • Bescheinigung über Jagdmöglichkeiten im Emsland (z. B. Einladung) (neu)
    • Jachtdiplom im Original  (nur bei Erstantrag im Emsland)
    • Passfoto (bei Erstausstellung und Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagen, Jagdeinladung, Jagdausübung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024