Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Jagdscheinantrag
    Änderung für niederländische Jäger

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Emsland: Jagdschein (Niederländer)

    Welche Unterlagen werden benötigt als Niederländer ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik:

    • Jagdscheinantrag
    • Jachtakte und Bijlage
    • Jagdhaftpflichtversicherung
    • Bescheinigung über Jagdmöglichkeiten im Emsland (z. B. Einladung) (neu)
    • Jachtdiplom im Original  (nur bei Erstantrag im Emsland)
    • Passfoto (bei Erstausstellung und Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagdeinladung, Jagderlaubnis, Jagen, Jagdpachtvertrag, Jagdausübung, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de