Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines bzw. Falknerscheines

    ID: L100040_563572282

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    32.01 - Team Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Jagd)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61626254

    Telefon Festnetz: 0511 61622947

    E-Mail: jagd.waffen@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Für viele der Verwaltungsleistungen der Jagdbehörde ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich. Die Ansprechpersonen werden Sie dahingehend gern beraten, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Region Hannover: Jagdschein: Ausstellung

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung, bitte Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite vermerken)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Ein Führungszeugnis benötigen Sie nicht! Eine Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit erfolgt durch die Behörde.

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung, bitte Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite vermerken)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Ein Führungszeugnis benötigen Sie nicht! Eine Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit erfolgt durch die Behörde.

    Formulare

    Hinweise für Region Hannover: Jagdschein: Ausstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Region Hannover: Jagdschein: Ausstellung

    Tagesjagdschein (Gültigkeit 14 Tage): 30,00 €
    Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 90,00 €
    Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 220,00 €
    Jahresjugendjagdschein (nur für 1 Jahr möglich!): 57,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 20,00 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 52,50 €
    Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 35,00 €
    Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 85,00 €
    Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 107,50 €
    Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 267,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 37,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 105,00 €
    Zweitschrift eines Jagdscheins: 25,00 €

    Der ermäßigte Jagdschein gilt für:
    a) Forstbeamtinnen und Forstbeamte
    b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit fortlicher Ausbildung in der Tätigkeit von Forstbeamtinnen und Forstbeamten
    c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Forstdienst, denen die Landwirtschaftskammer eine forstliche Berufsbezeichnung verliehen hat
    d) Personen, die bei der Landwirtschaftskammer als hauptamtliche Nutriajägerinnen oder Nutriajäger sowie hauptamtliche Bisamfängerinnen oder Bisamfänger tätig sind
    e) Personen, die sich im Vorbereitungsdienst befinden oder ein Hochschulstudium absolvieren, das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist
    f) Personen, die sich in der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBI. I S. 631, 795) befinden oder die nach Abschluss der Ausbildung als Revierjägerinnen oder Revierjäger tätig sind
    g) Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister und deren Vertreterinnen und Vertreter
    h) bestätigte hauptberufliche Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
    i) Beschäftigte der Jagdbehörden, die für Jagdfragen zuständig sind
    j) Personen, die zur Geschäftsführung der anerkannten Landesjägerschaft gehören

    Tagesjagdschein (Gültigkeit 14 Tage): 30,00 €
    Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 90,00 €
    Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 220,00 €
    Jahresjugendjagdschein (nur für 1 Jahr möglich!): 57,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 20,00 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 52,50 €
    Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 35,00 €
    Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 85,00 €
    Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 107,50 €
    Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 267,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 37,50 €
    Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 105,00 €
    Zweitschrift eines Jagdscheins: 25,00 €

    Der ermäßigte Jagdschein gilt für:
    a) Forstbeamtinnen und Forstbeamte
    b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit fortlicher Ausbildung in der Tätigkeit von Forstbeamtinnen und Forstbeamten
    c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Forstdienst, denen die Landwirtschaftskammer eine forstliche Berufsbezeichnung verliehen hat
    d) Personen, die bei der Landwirtschaftskammer als hauptamtliche Nutriajägerinnen oder Nutriajäger sowie hauptamtliche Bisamfängerinnen oder Bisamfänger tätig sind
    e) Personen, die sich im Vorbereitungsdienst befinden oder ein Hochschulstudium absolvieren, das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist
    f) Personen, die sich in der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBI. I S. 631, 795) befinden oder die nach Abschluss der Ausbildung als Revierjägerinnen oder Revierjäger tätig sind
    g) Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister und deren Vertreterinnen und Vertreter
    h) bestätigte hauptberufliche Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
    i) Beschäftigte der Jagdbehörden, die für Jagdfragen zuständig sind
    j) Personen, die zur Geschäftsführung der anerkannten Landesjägerschaft gehören

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)