Jagdschein ErteilungOnline erledigen

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Göttingen: Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung

    Wer die Jagd ausüben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein, erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Göttingen: Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung

    Darüber hinaus werden (optional) benötigt:

    Erstausstellung Jagdschein

    • Legitimationsmittel (Ausweis/Pass+Meldebescheinigung) - nur bei Erstausstellung oder Wohnsitzwechsel
    • optional Bescheinigung für das Ausstellen eines Jagdscheines zur ermäßigten Gebühr
    • optional Nachweis über den bestandenen Fallenlehrgang bzw. Lehrgang zur kundigen Person

    Verlängerung Jagdschein

    • Vorhandene/r Jagdschein/e
    • Optional: Passbild, wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss
    • Optional: Bescheinigung für das Ausstellen eines Jagdscheines zur ermäßigten Gebühr

    Zweitschrift

    • Aktuelles Lichtbild
    • Verlustanzeige

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung

    Bitte beachten Sie, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Achten Sie bitte deshalb auf die Gültigkeit Ihres Jagdscheines sowie die rechtzeitige Antragstellung.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung

    • Jagdschein für ein Jagdjahr: 75,00 Euro (45,00 Euro Jagdscheingebühr und 30,00 Euro Jagdabgabe)
    • Jagdschein für ein Jagdjahr ermäßigt: 17,50 Euro (10,00 Euro Jagdscheingebühr und 7,50 Euro Jagdabgabe)
    • Jagdschein für drei Jagdjahre: 190,00 Euro (100,00 Euro Jagdscheingebühr und 90,00 Euro Jagdabgabe)
    • Jagdschein für drei Jagdjahre ermäßigt: 47,50 Euro (25,00 Euro Jagdscheingebühr und 22,50 Euro Jagdabgabe)
    • Jugendjagdschein: 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
    • Tagesjagdschein: 25,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 10,00 Euro Jagdabgabe)
    • Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
    • Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 80,00 Euro (35,00 Euro Jagdscheingebühr und 45,00 Euro Jagdabgabe)
    • Jahresjagdschein + Jahresfalknerjagdschein: 90,00 Euro (52,50 Euro Jagdscheingebühr und 37,50 Euro Jagdabgabe)
    • 3-Jahresjagdschein + 3-Jahresfalknerjagdschein: 230,00 Euro (117,50 Euro Jagdscheingebühr und 112,50 Euro Jagdabgabe)

     
    Ausstellung einer Zweitschrift: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
     
    Die Jagdabgabe steht dem Land zu und ist zur Förderung jagdlicher Zwecke zu verwenden. Die oberste Jagdbehörde veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Einnahmen aus der Jagdabgabe und deren Verwendung.
     
    Bitte nutzen Sie bei der Begleichung der Gebühren folgende Zahlungsmöglichkeit: Banküberweisung unter Angabe der Personenkontonummer.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Hinweise für Göttingen: Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man zum Beispiel durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagdeinladung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagen, Jagdausübung, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de