Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Hinweise für Harburg: Infektionsschutz

    Allgemeine Informationen

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

    Dies ist die Aufgabe des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Wir erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Wir bieten Beratung an und führen Schulungen durch.

    Wenn Sie von uns per Post angeschrieben worden sind, füllen Sie bitte den Fragebogen im Online-Dienst aus.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Harburg

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

    Hinweise für Harburg: Infektionsschutz

    Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg. Die Kontaktdaten finden Sie rechts.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

    Anfahrt über Schloßring!

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Masern, Virushepatitis, Sepsis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Milzbrand, HUS, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Poliomyelitis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de