• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Infektionsschutz Meldung

Infektionsschutz Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

Beschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
 

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Version

Technisch erstellt am 04.01.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Gesundheitsamt

Adresse

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Hausanschrift

Trift 26

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-5000

Fax: 0514 916-5098

E-Mail: ea@lkcelle.de

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Poliomyelitis, humane spongiforme Enzephalopathie, HUS, Botulismus, Cholera, Sepsis, Diphtherie, Meningokokken-Meningitis, Virushepatitis, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Pest, Masern, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Milzbrand

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024