Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Hundesteuer An- und Abmeldung

    ID: L100040_495734011

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Lohne (Oldenburg) - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogtstraße 26

    Postfach 1369

    49393 Lohne (Oldenburg)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04442 886-8500

    Telefon Festnetz: 04442 886-0

    E-Mail: rathaus@lohne.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundesteuer Festsetzung

    Ortsrecht
    Hundesteuersatzung
    Paragraph: 2.1.16

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de