Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Hundesteuer
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Besonderheiten:
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen können Sie der beigefügten Hundesteuersatzung entnehmen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag unter anderem für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nähere Informationen entnehmen Sie ebenfalls der Hundesteuersatzung.
Hinweise:
Die Bürgerbüros führen nur eine Antragsannahme durch.
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Hundesteuer Anmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Melle - Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Kontaktperson
Frau Herkenhoff
Zuständig für
- Kennummer: Gesmold, Oldendorf/Westerhausen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05422 965-290
E-Mail: m.herkenhoff@stadt-melle.de
Herr Neugebauer
Zuständig für
- Kennummer: Bruchmühlen, Buer, Melle-Mitte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05422 965-420
E-Mail: t.neugebauer@stadt-melle.de
Frau Tiemann
Zuständig für
- Kennummer: Neuenkirchen, Riemsloh, Wellingholzhausen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05422 965-298
E-Mail: m.tiemann@stadt-melle.de
Internet
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1380
49324 Melle
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05422 965-348
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
E-Mail: info@stadt-melle.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Melle: Hundesteuer
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Hundesteuer
Ab dem 01.01.2010 beträgt die Steuer jährlich,
- für den ersten Hund 60,00 Euro
- für den zweiten Hund 84,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro.
AKTUELL: Seit dem 1 Juli 2013 sind Angaben von Halter- und Hundedaten in einem zentralen Register vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Hundesteuer
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung
- Hundehaltung Anmeldung
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Buer
- Merkblatt zur Hundesteuer; Stand 08/2023
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Bruchmühlen
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Wellingholzhausen
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Neuenkirchen
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Riemsloh
- Stadtverwaltung Stadthaus
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Gesmold
- Stadtverwaltung Bürgerbüro Oldendorf
- Anmeldung Hund SEPA
- Abmeldung Hund
- Anmeldung Hund
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- 22/1 Hundesteuersatzung der Stadt Melle vom 16.12.2009
- Datenschutzhinweis Hundesteuer Stadt Melle
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier