Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat: Download als PDF

    ID: L100040_492291952

    Beschreibung

    Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat: Download als PDF

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund an- und abmelden

    ID: L100040_476248474

    Beschreibung

    Hund an- und abmelden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Harpstedt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsfreiheit 1

    27243 Harpstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Amtshof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Amtshof
      Anzahl: 28  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
      Linie:
      • Bus: 226

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04244 82-29

    Telefon Festnetz: 04244 82-17

    Telefon Festnetz: 04244 82-16

    E-Mail: steueramt@harpstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Harpstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt

    IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de