Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Ganderkesee: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Online-Dienst
An- oder Abmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro - Grundsteuer, Abfall, Hundesteuer
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Ganderkesee: Hundesteuer Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Ganderkesee: Hundesteuer Festsetzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ganderkesee: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer in der Gemeinde Ganderkesee wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 48,00 EUR
- für den zweiten Hund: 66,00 EUR
- für jeden weiteren: 84,00 EUR
In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung- oder Ermäßigung beantragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Detailseite.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Ganderkesee: Hundesteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier