Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Firrel: Hundesteuer_Firrel
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,00 Euro
- für den zweiten Hund 72,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 84,00 Euro
Für Kampfhunde beträgt die Steuer jährlich:
- für den ersten Kampfhund 708,00 Euro
- für den zweiten Kampfhund 852,00 Euro
- für jeden weiteren Kampfhund 960,00 Euro
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 12 Finanzen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
26833 Hesel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: B436
Linien:- Bus: 460
- Bus: 619
- Bus: 625
- Bus: 467
- Haltestelle: Kreuzung L24
Linien:- Bus: 476
- Bus: 625
- Bus: 619
- Haltestelle: Kreuzung B72/436
Linien:- Bus: 467
- Bus: 625
- Bus: 460
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Bünjer
Herr Luca Kulessa
Telefon Festnetz: 04950 39-1221
E-Mail: l.kulessa@hesel.de
Frau Talea Groen
Telefon Festnetz: 04950 39-1222
E-Mail: t.groen@hesel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier