Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Online Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Ostrhauderfehn: Hundesteuer Festsetzung Gemeinde Ostrhauderfehn
Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ostrhauderfehn: Hundesteuer Festsetzung Gemeinde Ostrhauderfehn
Steuermaßstab und Steuersätze
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Steuermaßstab und Steuersätze
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Ostrhauderfehn: Hundesteuer Festsetzung Gemeinde Ostrhauderfehn
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn www.ostrhauderfehn.de .
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn www.ostrhauderfehn.de .
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier