Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Hundesteueran/abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr Mo.-Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr Do.: 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wilke
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Varel: Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Varel: Hundesteuer
Ersthund zum vollen Steuersatz: 64,00 €
Zweithund zum vollen Steuersatz: 104,00 €
Weitere Hunde zum vollen Steuersatz: 124,00 €
Ersthund zum ermäßigten Steuersatz: 32,00 €
Zweithund zum ermäßigten Steuersatz: 52,00 €
Weitere Hunde zum ermäßigten Steuersatz: 62,00 €
Wachhund zum ermäßigten Steuersatz: 32,00 €
Steuerfreie Hunde: 0,00 €
Ersthund zum vollen Steuersatz: 64,00 €
Zweithund zum vollen Steuersatz: 104,00 €
Weitere Hunde zum vollen Steuersatz: 124,00 €
Ersthund zum ermäßigten Steuersatz: 32,00 €
Zweithund zum ermäßigten Steuersatz: 52,00 €
Weitere Hunde zum ermäßigten Steuersatz: 62,00 €
Wachhund zum ermäßigten Steuersatz: 32,00 €
Steuerfreie Hunde: 0,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier