Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss zur Hundesteuer angemeldet werden.
Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss zur Hundesteuer angemeldet werden.
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Hundesteuer Anmeldung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt beim Steueramt der Gemeinde Bockhorn.
Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt beim Steueramt der Gemeinde Bockhorn.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
26345 Bockhorn
Kontaktperson
Frau Svenja Koring
Herr Jörg Brunken
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
- Haftpflichtversicherungsnachweis (ab dem 7. Lebensmonat)
- Folgende Daten werden auch noch benötigt:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Anschaffungsdatum des Hundes / Zuzug ins Gemeindegebiet
- Alter des Hundes und Geburtsdatum
- Hunderasse
- Chipnummer (ab dem 7. Lebensmonat)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (ab dem 7. Lebensmonat)
- Folgende Daten werden auch noch benötigt:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Anschaffungsdatum des Hundes / Zuzug ins Gemeindegebiet
- Alter des Hundes und Geburtsdatum
- Hunderasse
- Chipnummer (ab dem 7. Lebensmonat)
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes wird ein Gebührenbescheid erstellt.
Die Registrierung erfolgt über die Chipnummer.
Sollte ein Hund entlaufen, können viele Tierärzte oder auch der Bauhof der Gemeinde Bockhorn die Chipnummer des Tieres auslesen und der Besitzer kann ermittelt werden.
Nach der Anmeldung des Hundes wird ein Gebührenbescheid erstellt.
Die Registrierung erfolgt über die Chipnummer.
Sollte ein Hund entlaufen, können viele Tierärzte oder auch der Bauhof der Gemeinde Bockhorn die Chipnummer des Tieres auslesen und der Besitzer kann ermittelt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Die Anmeldefrist beträgt eine Woche.
Die Anmeldefrist beträgt eine Woche.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2023 jährlich:
- für den 1. Hund 50,00 €
- für den 2. Hund 130,00 €
- für jeden weiteren Hund 220,00 €
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2023 jährlich:
- für den 1. Hund 50,00 €
- für den 2. Hund 130,00 €
- für jeden weiteren Hund 220,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier