Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss zur Hundesteuer angemeldet werden.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss zur Hundesteuer angemeldet werden.



    Online-Dienste

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100040_448466011

    Beschreibung

    Das Formular kann genutzt werden um einen Hund in der Gemeinde Bockhorn anzumelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100040_574536343

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt beim Steueramt der Gemeinde Bockhorn.

    Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt beim Steueramt der Gemeinde Bockhorn.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    26345 Bockhorn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2021 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bockhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    • Haftpflichtversicherungsnachweis (ab dem 7. Lebensmonat)
    • Folgende Daten werden auch noch benötigt:
      • Name und Adresse des Hundehalters
      • Anschaffungsdatum des Hundes / Zuzug ins Gemeindegebiet
      • Alter des Hundes und Geburtsdatum
      • Hunderasse
      • Chipnummer (ab dem 7. Lebensmonat)
    • Haftpflichtversicherungsnachweis (ab dem 7. Lebensmonat)
    • Folgende Daten werden auch noch benötigt:
      • Name und Adresse des Hundehalters
      • Anschaffungsdatum des Hundes / Zuzug ins Gemeindegebiet
      • Alter des Hundes und Geburtsdatum
      • Hunderasse
      • Chipnummer (ab dem 7. Lebensmonat)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes wird ein Gebührenbescheid erstellt.

    Die Registrierung erfolgt über die Chipnummer.
    Sollte ein Hund entlaufen, können viele Tierärzte oder auch der Bauhof der Gemeinde Bockhorn die Chipnummer des Tieres auslesen und der Besitzer kann ermittelt werden.

    Nach der Anmeldung des Hundes wird ein Gebührenbescheid erstellt.

    Die Registrierung erfolgt über die Chipnummer.
    Sollte ein Hund entlaufen, können viele Tierärzte oder auch der Bauhof der Gemeinde Bockhorn die Chipnummer des Tieres auslesen und der Besitzer kann ermittelt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Die Anmeldefrist beträgt eine Woche.

    Die Anmeldefrist beträgt eine Woche.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2023 jährlich:

    • für den 1. Hund 50,00 € 
    • für den 2. Hund 130,00 € 
    • für jeden weiteren Hund 220,00 €

    Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2023 jährlich:

    • für den 1. Hund 50,00 €
    • für den 2. Hund 130,00 €
    • für jeden weiteren Hund 220,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Bockhorn: Hundesteuer Anmeldung

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)