Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    OpenRathaus Hundesteuer-Abmeldung

    ID: L100040_483655469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Emsbüren - Fachbereich II - Finanzen und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Magistratstraße 5

    Postfach 1152

    48488 Emsbüren

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05903 9305-0

    Fax: 05903 9305-1155

    E-Mail: info@emsbueren.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Emsbüren - Bereich Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Magistratstraße 5

    Postfach 1152

    48488 Emsbüren

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 10:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05903 9305-0

    Fax: 05903 9305-1155

    E-Mail: info@emsbueren.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Emsbüren: Hundesteuer

    Ersthund: 36,00 €/Jahr

    Zweithund: 60,00 €/Jahr

    weitere Hunde: 84,00 €/Jahr

    gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr

    Hundesteuer:
    Ersthund: 36,00 €/Jahr
    Zweithund: 60,00 €/Jahr
    weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
    gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de