Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
OpenRathaus Hundesteuer-Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Emsbüren - Fachbereich II - Finanzen und Personal
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Emsbüren - Bereich Steuern
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Emsbüren: Hundesteuer
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier