Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig.
    Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt.
    Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

    Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Ottersberg ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 7 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen.
    Ist die Marke verloren gegangen, können Sie eine neue Marke bei der Gemeinde gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro bekommen.
    Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.



    Online-Dienst

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_482130048

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Flecken Ottersberg - Fachbereich III - Finanzen und Innere Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüne Straße 24

    28870 Ottersberg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04205 3170-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Anmeldung des Hundes: die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) sowie der Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist, ist anzugeben.
    Abmeldung des Hundes: die Hundesteuermarke ist abzugeben und ggf. ein Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
    Bei Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten

    Formulare

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.
    Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Die Steuer beträgt jährlich
    für den ersten Hund 56,40 Euro
    für den zweiten Hund 86,40 Euro
    für jeden weiteren Hund 112,80 Euro
    für gefährliche Hunde 480,00 Euro

    Die Ersatzsteuermarke kostet 2,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Ist die Veranlagung zur Hundesteuer Ihre erste Steuerfestsetzung durch den Flecken Ottersberg, kann zwischen 4 Raten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und der Fälligkeit zum 01.07. eines Jahres gewählt werden.
    Besteht eine Veranlagung zur Grundsteuer, wird die Steuererhebung zur Hundesteuer zusammen mit den bereits fälligen Beträgen erfolgen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de