Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig.
Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Ottersberg ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 7 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen.
Ist die Marke verloren gegangen, können Sie eine neue Marke bei der Gemeinde gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro bekommen.
Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig.
Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Ottersberg ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 7 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen.
Ist die Marke verloren gegangen, können Sie eine neue Marke bei der Gemeinde gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro bekommen.
Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.
Online-Dienst
Hunderegister Niedersachsen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich III - Finanzen und Innere Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04205 3170-0
Kontaktperson
Frau Anja Goldmann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
• Anmeldung des Hundes: die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) sowie der Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist, ist anzugeben.
• Abmeldung des Hundes: die Hundesteuermarke ist abzugeben und ggf. ein Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
• Bei Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten
Anmeldung des Hundes: die Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer) sowie der Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist, ist anzugeben.
Abmeldung des Hundes: die Hundesteuermarke ist abzugeben und ggf. ein Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
Bei Abgabe des Hundes wird um Name und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten
Formulare
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.
Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.
Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich
• für den ersten Hund 60,00 Euro
• für den zweiten Hund 90,00 Euro
• für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
• für gefährliche Hunde 480,00 Euro
Die Ersatzsteuermarke kostet 2,50 Euro
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 56,40 Euro
für den zweiten Hund 86,40 Euro
für jeden weiteren Hund 112,80 Euro
für gefährliche Hunde 480,00 Euro
Die Ersatzsteuermarke kostet 2,50 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Ottersberg: Hundesteuer
Ist die Veranlagung zur Hundesteuer Ihre erste Steuerfestsetzung durch den Flecken Ottersberg, kann zwischen 4 Raten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und der Fälligkeit zum 01.07. eines Jahres gewählt werden.
Besteht eine Veranlagung zur Grundsteuer, wird die Steuererhebung zur Hundesteuer zusammen mit den bereits fälligen Beträgen erfolgen
Ist die Veranlagung zur Hundesteuer Ihre erste Steuerfestsetzung durch den Flecken Ottersberg, kann zwischen 4 Raten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und der Fälligkeit zum 01.07. eines Jahres gewählt werden.
Besteht eine Veranlagung zur Grundsteuer, wird die Steuererhebung zur Hundesteuer zusammen mit den bereits fälligen Beträgen erfolgen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier