Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Die Steuer beträgt jährlich
• für den ersten Hund 42,00 Euro
• für den zweiten Hund 66,00 Euro
• für jeden weiteren Hund 84,00 Euro
• für gefährliche Hunde 480,00 Euro
Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 42,00 Euro
für den zweiten Hund 66,00 Euro
für jeden weiteren Hund 84,00 Euro
für gefährliche Hunde 480,00 Euro
Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.
Online-Dienste
Abmeldung Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Anmeldung Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Hunderegister Niedersachsen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Die Hundesteuerfestsetzung erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes.
Die Hundesteuerfestsetzung erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Gegen den Hundesteuerbescheid können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht in Stade erheben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.
Gegen den Hundesteuerbescheid können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht in Stade erheben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Nach erfolgter An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie vom Steueramt des Fleckens Langwedel einen Hundesteuerbescheid.
Ein erlassener Bescheid gilt grundsätzlich solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Das bedeutet, dass nicht mehr zu Beginn eines jeden Jahres ein neuer Bescheid an Sie geschickt wird. Erfolgt eine Änderung, so erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Weitere Erläuterungen zum Hundesteuerbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.
Fälligkeiten:
Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährliche Raten (Quartalsmitte) zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres).
Auf Antrag kann die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.
Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vorteile des Bankenzugsverfahrens.
Nach erfolgter An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie vom Steueramt des Fleckens Langwedel einen Hundesteuerbescheid.
Ein erlassener Bescheid gilt grundsätzlich solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Das bedeutet, dass nicht mehr zu Beginn eines jeden Jahres ein neuer Bescheid an Sie geschickt wird. Erfolgt eine Änderung, so erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Weitere Erläuterungen zum Hundesteuerbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.
Fälligkeiten:
Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährliche Raten (Quartalsmitte) zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres).
Auf Antrag kann die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.
Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vorteile des Bankenzugsverfahrens.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langwedel: Hundesteuer
Es fallen keine Gebühren an. Die zu zahlende Steuer wird durch Bescheid festgesetzt.
Es fallen keine Gebühren an. Die zu zahlende Steuer wird durch Bescheid festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier