Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

    Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

    Die Steuer beträgt jährlich
    •    für den ersten Hund            42,00 Euro
    •    für den zweiten Hund          66,00 Euro
    •    für jeden weiteren Hund     84,00 Euro
    •    für gefährliche Hunde        480,00 Euro

    Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.



    Allgemeine Informationen

    Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

    Laut Hundesteuersatzung des Fleckens Langwedel ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

    Die Steuer beträgt jährlich
    für den ersten Hund 42,00 Euro
    für den zweiten Hund 66,00 Euro
    für jeden weiteren Hund 84,00 Euro
    für gefährliche Hunde 480,00 Euro

    Sofern eine Ermäßigung / Befreiung in Betracht kommt, werden die entsprechenden Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ablegung einer Prüfung etc.) benötigt.



    Online-Dienste

    Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_480171446

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Anmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_480171447

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_480171450

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 1

    27299 Langwedel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04232 3922

    Fax: 04232 3990

    E-Mail: Steueramt@Langwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Die Hundesteuerfestsetzung erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes.

    Die Hundesteuerfestsetzung erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Gegen den Hundesteuerbescheid können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht in Stade erheben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

    Gegen den Hundesteuerbescheid können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht in Stade erheben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Nach erfolgter An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie vom Steueramt des Fleckens Langwedel einen Hundesteuerbescheid.

    Ein erlassener Bescheid gilt grundsätzlich solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Das bedeutet, dass nicht mehr zu Beginn eines jeden Jahres ein neuer Bescheid an Sie geschickt wird. Erfolgt eine Änderung, so erhalten Sie einen neuen Bescheid.

    Weitere Erläuterungen zum Hundesteuerbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.

    Fälligkeiten:

    Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährliche Raten (Quartalsmitte) zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres).
    Auf Antrag kann die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.

    Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vorteile des Bankenzugsverfahrens.

    Nach erfolgter An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie vom Steueramt des Fleckens Langwedel einen Hundesteuerbescheid.

    Ein erlassener Bescheid gilt grundsätzlich solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Das bedeutet, dass nicht mehr zu Beginn eines jeden Jahres ein neuer Bescheid an Sie geschickt wird. Erfolgt eine Änderung, so erhalten Sie einen neuen Bescheid.

    Weitere Erläuterungen zum Hundesteuerbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.

    Fälligkeiten:

    Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährliche Raten (Quartalsmitte) zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres).
    Auf Antrag kann die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.

    Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vorteile des Bankenzugsverfahrens.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langwedel: Hundesteuer

    Es fallen keine Gebühren an. Die zu zahlende Steuer wird durch Bescheid festgesetzt.

    Es fallen keine Gebühren an. Die zu zahlende Steuer wird durch Bescheid festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024