Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Achim: Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer.Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Es besteht eine Anmeldepflicht.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer.Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Es besteht eine Anmeldepflicht.
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SEPA-Lastschriftmandat - Steuern
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-564
E-Mail: finanzen@stadt.achim.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier