Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Schwanewede.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Schwanewede.
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Verlustmeldung einer Hundesteuermarke
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Schwanewede.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Schwanewede.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Bei der Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz/Tierheim wird eine Kopie von dem Übernahmevertrag benötigt.
Bei der Einschläferung eines Hundes wird eine Kopie von der tierärztlichen Bescheinigung oder der Rechnung über die Einschläferung benötigt
Bei der Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz/Tierheim wird eine Kopie von dem Übernahmevertrag benötigt.
Bei der Einschläferung eines Hundes wird eine Kopie von der tierärztlichen Bescheinigung oder der Rechnung über die Einschläferung benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Grundsätzlich ist jeder Hund der älter als drei Monate ist, zu versteuern, sofern kein Hundesteuerbefreiungsgrund vorliegt. Die Steuerbefreiungsgründe können Sie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwanewede entnehmen.
Grundsätzlich ist jeder Hund der älter als drei Monate ist, zu versteuern, sofern kein Hundesteuerbefreiungsgrund vorliegt. Die Steuerbefreiungsgründe können Sie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwanewede entnehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 60,00 €,
- für den zweiten Hund 100,00 €,
- für jeden weiteren Hund 140,00 €,
- für gefährliche Hunde 450,00 €.
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 60,00 €,
- für den zweiten Hund 100,00 €,
- für jeden weiteren Hund 140,00 €,
- für gefährliche Hunde 450,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwanewede: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier