Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Lilienthal.
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,- €
- für den zweiten Hund 72,- €
- für jeden weiteren Hund 96,- €
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Eine An- bzw. Abmeldung des Hundes ist zu folgenden Termine möglich:
- 01.01.
- 01.04.
- 01.07.
- 01.10.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Lilienthal.
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,- €
- für den zweiten Hund 72,- €
- für jeden weiteren Hund 96,- €
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Eine An- bzw. Abmeldung des Hundes ist zu folgenden Termine möglich:
- 01.01.
- 01.04.
- 01.07.
- 01.10.
Online-Dienst
An- und Abmeldeformular für Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Haushalt und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: finanzen@lilienthal.de
Kontaktperson
Monja Schramm
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer wird vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Kalenderjahres fällig.
Die An- und Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Abmeldung am vorherigen Wohnort bei Zuzug in die Gemeinde Lilienthal erfolgt nicht automatisch.
Die Hundesteuer wird vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Kalenderjahres fällig.
Die An- und Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Abmeldung am vorherigen Wohnort bei Zuzug in die Gemeinde Lilienthal erfolgt nicht automatisch.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung
- keine
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
- keine
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Folgende Pflichten haben Sie als Hundehalter*in in der Gemeinde Lilienthal:
- Steuerpflicht
- Elektronische Kennzeichnungspflicht
- Versicherungspflicht
- Sachkundenachweis
- Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister
Die Gemeinde ist befugt, ablassbezogene Kontrollen dieser Pflichten durchzuführen.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Folgende Pflichten haben Sie als Hundehalter*in in der Gemeinde Lilienthal:
- Steuerpflicht
- Elektronische Kennzeichnungspflicht
- Versicherungspflicht
- Sachkundenachweis
- Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister
Die Gemeinde ist befugt, ablassbezogene Kontrollen dieser Pflichten durchzuführen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier