Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Lilienthal.

    Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

    •  für den ersten Hund 48,- €
    •  für den zweiten Hund 72,- €
    •  für jeden weiteren Hund 96,- €

    Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

    Eine An- bzw. Abmeldung des Hundes ist zu folgenden Termine möglich:

    • 01.01.
    • 01.04.
    • 01.07.
    • 01.10.


    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Lilienthal.

    Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

    • für den ersten Hund 48,- €
    • für den zweiten Hund 72,- €
    • für jeden weiteren Hund 96,- €

    Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

    Eine An- bzw. Abmeldung des Hundes ist zu folgenden Termine möglich:

    • 01.01.
    • 01.04.
    • 01.07.
    • 01.10.


    Online-Dienst

    An- und Abmeldeformular für Hundesteuer

    ID: L100040_486482792

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Haushalt und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 16

    28865 Lilienthal

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2011

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung

    Die Hundesteuer wird vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Kalenderjahres fällig. 

    Die An- und Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Die Abmeldung am vorherigen Wohnort bei Zuzug in die Gemeinde Lilienthal erfolgt nicht automatisch. 

    Die Hundesteuer wird vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Kalenderjahres fällig.

    Die An- und Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Die Abmeldung am vorherigen Wohnort bei Zuzug in die Gemeinde Lilienthal erfolgt nicht automatisch.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung

    • keine
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
    • keine
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Lilienthal: Hundesteuer Festsetzung

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Folgende Pflichten haben Sie als Hundehalter*in in der Gemeinde Lilienthal:

    • Steuerpflicht
    • Elektronische Kennzeichnungspflicht
    • Versicherungspflicht 
    • Sachkundenachweis
    • Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister

    Die Gemeinde ist befugt, ablassbezogene Kontrollen dieser Pflichten durchzuführen. 

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Folgende Pflichten haben Sie als Hundehalter*in in der Gemeinde Lilienthal:

    • Steuerpflicht
    • Elektronische Kennzeichnungspflicht
    • Versicherungspflicht
    • Sachkundenachweis
    • Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister

    Die Gemeinde ist befugt, ablassbezogene Kontrollen dieser Pflichten durchzuführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024